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Standpunkt des Europäischen Rates zu einer Verordnung über Kunststoffgranulat

Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2024 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat festgelegt. Die Verordnung soll dazu beitragen, die Handhabung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern und die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt um bis zu 74 % zu verringern. Grundlage des Standpunktes ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Minimierung der Freisetzung von Kunststoffgranulat.

Die Verordnung soll gelten für

- Wirtschaftsteilnehmer, die Kunststoffgranulat von 5 und mehr Tonnen handhaben,

- Frachtführer aus der EU und Drittstaaten, die Kunststoffgranulat in der EU befördern,

- Unternehmen, die für die Reinigung von Behältern und Tanks für Kunststoffgranulat zuständig sind und

- Verlader, Betreiber, Agenten und Schiffskapitäne von Seeschiffen, wenn sie einen Hafen eines Mitgliedstaats anlaufen oder verlassen.

In seinem Standpunkt bestätigt der Rat den Ansatz der Kommission , dass die neuen Vorschriften entlang der gesamten Lieferkette gelten sollen.

Mit dem nunmehr vereinbarten Standpunkt wurde die Verhandlungsposition des Rates formalisiert. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Form der Verordnung werden voraussichtlich Anfang 2025 beginnen.